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   LSG Berlin-Brandenburg, 02.03.2006 - L 8 R 428/05   

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LSG Berlin-Brandenburg, 02.03.2006 - L 8 R 428/05 (https://dejure.org/2006,31868)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 02.03.2006 - L 8 R 428/05 (https://dejure.org/2006,31868)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 02. März 2006 - L 8 R 428/05 (https://dejure.org/2006,31868)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BSG, 21.06.2005 - B 8 KN 9/04 R

    Fremdrentenrecht - Spätaussiedler - Rücknahme eines rechtswidrigen nicht

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 02.03.2006 - L 8 R 428/05
    Selbst wenn davon ausgegangen wird, dass § 22b Abs. 1 Satz 3 FRG a. F. nicht dazu führt, dass die einer Rente für FRG-Zeiten zu Grunde zu legenden Entgeltpunkte in der Weise begrenzt werden, dass die Höchstgrenze nach § 22b Abs. 1 Satz 1 FRG a. F. von 25 Entgeltpunkten auch für den Fall des Zusammentreffens einer Rente aus eigener Versicherung mit einer Hinterbliebenenrente gilt, wenn für beide Renten FRG-Zeiten berücksichtigt sind (so BSG, Urteile vom 21. Juni 2005 - B 8 KN 9/04 R und 1/05 R -, beide zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen, im Anschluss an BSG SozR 4-5050 § 22b Nr. 1 und 2 und BSG SozR 3-5050 § 22b Nr. 2), begründete die sonach unrichtige Rechtsanwendung durch die Beklagte noch keinen Rücknahmeanspruch.

    Ob diese Voraussetzung des § 44 Abs. 1 Satz 1 SGB X vorliegt, beantwortet sich nach der materiellen Rechtslage, wie sie sich für den im September 1996 entstandenen Rentenanspruch der Klägerin zum Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Überprüfungsentscheidung ergibt (s. auch hierzu BSG, Urteil vom 21. Juni 2005 - B 8 KN 9/04 R - mit weiteren Nachweisen).

    19 Es gibt keine gesetzliche Bestimmung, welche die Anwendung des § 22b Abs. 1 Satz 1 FRG n. F. im vorliegenden Fall ausschließen könnte und der Gesetzgeber war auch von Verfassungs wegen nicht gehindert, den Anspruch auf Hinterbliebenenrente in die Begrenzungsregelung des § 22b Abs. 1 Satz 1 FRG n. F. einzubeziehen (in diesem Sinne wiederum im Besonderen BSG, Urteil vom 21. Juni 2005 - B 8 KN 9/04 R - s. auch BSG, Urteile vom 21. Juni 2005 - B 8 KN 1/05 R - und vom 5. Oktober 2005 - B 5 RJ 57/03 und 39/04 R -, zitiert nach Juris).

    Zu abweichenden Entscheidungen kam es sogar dann noch, als weitere Fachsenate des BSG im März 2004 (13. Senat, s. in SozR 4-5050 § 22b Nr. 1) und Juli 2004 (8. Senat, in SozR 4-5050 § 22b Nr. 2) der Auffassung des 4. Senats folgten (ausführliche Darstellung wiederum im Urteil des BSG vom 21. Juni 2005 - B 8 KN 9/04 R -).

  • BSG, 30.08.2001 - B 4 RA 118/00 R

    Fremdrentenrecht - Spätaussiedler - Hinterbliebene mit eigener Rente - Begrenzung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 02.03.2006 - L 8 R 428/05
    Im Oktober 2001 beantragte die Klägerin, den Bescheid vom 2. September 1998 mit Blick auf das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 30. August 2001 - B 4 RA 118/00 R -, SozR 3-5050 § 22b Nr. 2 zu überprüfen.

    Selbst wenn davon ausgegangen wird, dass § 22b Abs. 1 Satz 3 FRG a. F. nicht dazu führt, dass die einer Rente für FRG-Zeiten zu Grunde zu legenden Entgeltpunkte in der Weise begrenzt werden, dass die Höchstgrenze nach § 22b Abs. 1 Satz 1 FRG a. F. von 25 Entgeltpunkten auch für den Fall des Zusammentreffens einer Rente aus eigener Versicherung mit einer Hinterbliebenenrente gilt, wenn für beide Renten FRG-Zeiten berücksichtigt sind (so BSG, Urteile vom 21. Juni 2005 - B 8 KN 9/04 R und 1/05 R -, beide zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen, im Anschluss an BSG SozR 4-5050 § 22b Nr. 1 und 2 und BSG SozR 3-5050 § 22b Nr. 2), begründete die sonach unrichtige Rechtsanwendung durch die Beklagte noch keinen Rücknahmeanspruch.

    Bis zum Urteil des 4. Senats des BSG vom 30. August 2001 (SozR 3-5050 § 22b Nr. 2) wurde die Vorschrift von den Trägern der Rentenversicherung durchgehend dahin verstanden, dass der Höchstwert von 25 Entgeltpunkten alle für FRG-Zeiten ermittelten Entgeltpunkte erfasse, unabhängig davon, aus welcher Versicherung sie stammten.

  • BSG, 11.03.2004 - B 13 RJ 44/03 R

    Fremdrentenrecht - Spätaussiedler - Zusammentreffen von Hinterbliebenenrente mit

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 02.03.2006 - L 8 R 428/05
    Selbst wenn davon ausgegangen wird, dass § 22b Abs. 1 Satz 3 FRG a. F. nicht dazu führt, dass die einer Rente für FRG-Zeiten zu Grunde zu legenden Entgeltpunkte in der Weise begrenzt werden, dass die Höchstgrenze nach § 22b Abs. 1 Satz 1 FRG a. F. von 25 Entgeltpunkten auch für den Fall des Zusammentreffens einer Rente aus eigener Versicherung mit einer Hinterbliebenenrente gilt, wenn für beide Renten FRG-Zeiten berücksichtigt sind (so BSG, Urteile vom 21. Juni 2005 - B 8 KN 9/04 R und 1/05 R -, beide zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen, im Anschluss an BSG SozR 4-5050 § 22b Nr. 1 und 2 und BSG SozR 3-5050 § 22b Nr. 2), begründete die sonach unrichtige Rechtsanwendung durch die Beklagte noch keinen Rücknahmeanspruch.

    Zu abweichenden Entscheidungen kam es sogar dann noch, als weitere Fachsenate des BSG im März 2004 (13. Senat, s. in SozR 4-5050 § 22b Nr. 1) und Juli 2004 (8. Senat, in SozR 4-5050 § 22b Nr. 2) der Auffassung des 4. Senats folgten (ausführliche Darstellung wiederum im Urteil des BSG vom 21. Juni 2005 - B 8 KN 9/04 R -).

  • BVerfG, 17.01.1979 - 1 BvR 446/77

    Verfassungsmäßigkeit des Art. 2 § 9a Abs. 2 AnVNG

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 02.03.2006 - L 8 R 428/05
    Das ist etwa dann der Fall, wenn das geltende Recht unklar und verworren war, sodass eine baldige Klärung erwartet werden musste (BVerfGE 30, 367 (388); 45, 142 (173); 50, 177 (193) und 72, 200 (259)).

    Diese Voraussetzung ist nach der Rechtsprechung des BVerfG erfüllt, wenn die ursprüngliche Norm von vornherein Anlass zu Auslegungsproblemen gibt, "deren Lösung nur in einer Zusammenschau von Wortlaut, Entstehungsgeschichte, System und gesetzgeberischer Zielsetzung" möglich ist (BVerfGE 50, 177 (194)).

  • BSG, 07.07.2004 - B 8 KN 10/03 R

    Fremdrentenrecht - Spätaussiedler - Zusammentreffen von Hinterbliebenenrente mit

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 02.03.2006 - L 8 R 428/05
    Die Begrenzungsregelung in § 22b Abs. 1 FRG a. F. hatte das BSG bereits für verfassungsmäßig erachtet (BSG SozR 3-5050 § 22b Nr. 1 und 3 sowie BSG SozR 4-5050 § 22b Nr. 2 und 3).

    Zu abweichenden Entscheidungen kam es sogar dann noch, als weitere Fachsenate des BSG im März 2004 (13. Senat, s. in SozR 4-5050 § 22b Nr. 1) und Juli 2004 (8. Senat, in SozR 4-5050 § 22b Nr. 2) der Auffassung des 4. Senats folgten (ausführliche Darstellung wiederum im Urteil des BSG vom 21. Juni 2005 - B 8 KN 9/04 R -).

  • BVerfG, 14.05.1986 - 2 BvL 2/83

    Einkommensteuerrecht

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 02.03.2006 - L 8 R 428/05
    Zwar handelt es sich dabei um eine verfassungsrechtlich grundsätzlich verbotene so genannte echte Rückwirkung bzw Rückbewirkung von Rechtsfolgen (s. dazu etwa BVerfGE 72, 200 (242, 255, 257)).
  • BVerfG, 18.02.1998 - 1 BvR 1318/86

    Hinterbliebenenrenten

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 02.03.2006 - L 8 R 428/05
    Ein Eingriff in das Grundrecht auf Eigentum (Art. 14. Abs. 1 Grundgesetz (GG) scheidet bereits deshalb aus, weil selbst der Anspruch auf Hinterbliebenenrente nach einem ausschließlich in der bundesdeutschen Rentenversicherung Versicherten nicht von diesem Grundrecht geschützt wird (BVerfGE 97, 271).
  • BVerfG, 08.06.1977 - 2 BvR 499/74

    Rückwirkende Verordnungen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 02.03.2006 - L 8 R 428/05
    Das ist etwa dann der Fall, wenn das geltende Recht unklar und verworren war, sodass eine baldige Klärung erwartet werden musste (BVerfGE 30, 367 (388); 45, 142 (173); 50, 177 (193) und 72, 200 (259)).
  • BVerfG, 23.03.1971 - 2 BvL 2/66

    Bundesentschädigungsgesetz

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 02.03.2006 - L 8 R 428/05
    Das ist etwa dann der Fall, wenn das geltende Recht unklar und verworren war, sodass eine baldige Klärung erwartet werden musste (BVerfGE 30, 367 (388); 45, 142 (173); 50, 177 (193) und 72, 200 (259)).
  • BSG, 30.08.2001 - B 4 RA 87/00 R

    Entscheidung durch Gerichtsbescheid - Spätaussiedler - Verfassungsmäßigkeit des §

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 02.03.2006 - L 8 R 428/05
    Die Begrenzungsregelung in § 22b Abs. 1 FRG a. F. hatte das BSG bereits für verfassungsmäßig erachtet (BSG SozR 3-5050 § 22b Nr. 1 und 3 sowie BSG SozR 4-5050 § 22b Nr. 2 und 3).
  • BSG, 21.06.2005 - B 8 KN 1/05 R

    Fremdrentenrecht - Spätaussiedler - Zusammentreffen von eigener Rente mit

  • BSG, 05.10.2005 - B 5 RJ 57/03 R

    Fremdrentenrecht - Begrenzung auf 25 Entgeltpunkte bei Zusammentreffen von

  • LSG Baden-Württemberg, 26.10.2000 - L 12 RA 2663/99

    Verfassungsmäßigkeit der Begrenzung auf 25 Entgeltpunkte für FRG -Zeiten

  • LSG Berlin-Brandenburg, 18.05.2006 - L 8 R 469/05

    Fremdrentenrecht - Spätaussiedler - Zusammentreffen von eigener Rente mit

    Ein berechtigtes Vertrauen in einen ihnen günstigen Inhalt des § 22 b Abs. 1 Satz 1 FRG a. F. konnte sich daher bei den Betroffenen nicht bilden (vgl. zu allem bereits den Beschluss des Senats vom 2. März 2006 - L 8 R 428/05).
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